Allgemeine Geschäftsbedingungen von Regiondo für Anbieter und Vertriebspartner (z.B. DMO)
(Saas)

1. Geltungsbereich der AGB

1.1

Die Regiondo GmbH, Neumarkter Str. 63, 81673 („Regiondo“) erbringt für Anbieter von Leistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung (nachfolgend „Anbieter“; zusammen mit Regiondo die „Parteien“ und jeweils einzeln „Partei“) Software-as-a-Service Dienste sowie die Stellung einer App (zusammen „Services“) auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die in ihrer vereinbarten geltenden Fassung Bestandteil der Nutzungsvereinbarung mit dem Anbieter sind.

1.2

Regiondo erbringt diese Services auch für Vertriebspartner, die Anbieter beim Vertrieb ihrer Leistungen unterstützen („Vertriebspartner“) wie zB. Destinationsmanagementorganisation („DMO“) auf Basis dieser AGB. Die AGB sind in ihrer vereinbarten geltenden Fassung Bestandteil der Nutzungsvereinbarung mit dem jeweiligen Vertriebspartner bzw. DMO. Die hier geregelten Rechte und Pflichten von Anbietern gelten insofern entsprechend auch für Vertriebspartner und DMO, sofern nicht abweichend geregelt. Siehe insbesondere auch Ziffer 2.4.

1.3

Die von Regiondo angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

1.4

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Anbieters bzw. der Vertriebspartner (z.B. einer DMO) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als Regiondo ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Regiondo in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters bzw. des Vertriebspartners oder DMO vorbehaltlos Leistungen erbringt. Für die Einbeziehung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung Regiondos maßgeblich.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1.

Vertrag“ im Sinne dieser AGB ist die zwischen dem Anbieter und Regiondo geschlossene Nutzungsvereinbarung für Anbieter über die Bereitstellung von Services, einschließlich dieser AGB, und aller Anhänge. Die Nutzungsvereinbarung für Anbieter kommt entweder durch Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung für Anbieter durch beide Parteien zustande oder durch Registrierung des Anbieters für die Dienste von Regiondo über die Bereitstellung des Buchungssystems auf deren Webseite.

2.2

Die Services von Regiondo bestehen im Wesentlichen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des unter pro.regiondo.com näher beschriebenen cloudbasierten, in eine Webseite einbettbaren White-Label-Buchungssystems als Software-as-a-Service Leistung (SaaS) („Buchungssystem“), gegebenfalls einer API sowie gegebenenfalls einer App zur Nutzung durch den Anbieter. Zusätzliche Leistungen können vereinbart werden. Das Buchungssystem kann der Anbieter zur Verwaltung und Buchung von Terminen für Eintrittskarten, Touren, Führungen und Veranstaltungen („Veranstaltungen“) nutzen. Regiondo stellt dem Anbieter das Buchungssystem entsprechend des jeweiligen vom Anbieter gewählten Pakets während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Das Buchungssystem kann an das individuelle Design des Anbieters angepasst und auf der Webseite integriert werden. Zusätzlich können – je nach gewähltem Paket – über den sogenannten Channel-Manager nationale und internationale Vertriebspartner in Echtzeit sowie bestimmte Tools angebunden werden.  Zudem kann der Anbieter, falls Regiondo die Leistung zur Verfügung stellt, mit einem Smartphone ohne zusätzliche Kosten eine App herunterladen, mit der der Anbieter die Tickets des Endkunden für die Einlasskontrolle scannen kann („App“). Der Anbieter ist verantwortlich dafür, die Services an die von ihm einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen anzupassen und diese beim Einsatz der Services einzuhalten.

2.3

Der Anbieter erhält einen Regiondo Account mit einem Admin-Zugang, unter dem er, je nach gebuchtem Paket, verschiedene Benutzer anlegen kann. Er erhält einen Benutzernamen und kann ein Passwort zum Zugriff auf das Buchungssystem anlegen.

2.4

Vertriebspartner, wie zB. die DMO kannkönnen nach entsprechender Vereinbarung mit Regiondo die Services auch dafür nutzen, Veranstaltungen anderer Anbieter zu präsentieren. Hierfür erhält sie von Regiondo – sofern vertraglich vereinbart – u.a. die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Anbietern an seinen Vertriebskanal anzuschließen. Die Anbieter sind gegebenenfalls verpflichtet, hierfür eine Gebühr an die Vertriebspartner zu zahlen (Distributionsgebühr), deren Höhe der Vertriebspartner mit dem Anbieter im Buchungssystem vereinbart. Regiondo und der Vertriebspartner legen die Rahmenbedingungen für die Anbieterzugänge in der Nutzungsvereinbarung für die Vertriebspartner fest. Die Anbieter können jedoch nur dann an den DMO Vertriebskanal des Vertriebspartner angeschlossen werden, wenn sie mit Regiondo einen Vertrag über den Anbieterzugang auf der Grundlage dieser Standard-AGB für Anbieter und zu den in der Nutzungsvereinbarung für Vertriebspartner (z.B. DMO) festgelegten Konditionen abschließen.

2.5

Regiondo ist nur für die technische Bereitstellung des Buchungssystems, der API, der etwaiger gewählter Serviceleistungen sowie der App zuständig. Regiondo ist weder Vertragspartner der Personen oder Unternehmen, die Veranstaltungen bei dem Anbieter ansehen, buchen oder Leistungen des Anbieters anderweitig über die Services nutzen (“Endkunde“) noch Vermittler der Leistungen der Vertriebspartner / DMO an Anbieter oder Vermittler des Anbieters an Endkunden.

2.6

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem mit dem Anbieter jeweils geschlossenen Vertrag sowie der als Anlage 1 diesen AGB beiliegenden Leistungsbeschreibung, die den Mindestumfang beschreibt. Gegebenenfalls kommen vom Anbieter gewünschte und von Regiondo zusätzlich angebotene Funktionalitäten hinzu.

2.7

Regiondo ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Services auch Subunternehmern zu bedienen.

2.8

Regiondo ist berechtigt, die Services einseitig zu verändern und zu verbessern sowie in Abhängigkeit der geplanten Nutzung, Funktionalitäten hinzuzufügen oder abzustellen, soweit die vereinbarten Funktionalitäten des Buchungssystems hierbei grundsätzlich weiter bestehen bleiben, so dass die Nutzungsmöglichkeit für den Anbieter nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei dem Buchungssystem handelt es sich insofern um ein flexibles System, das stetig mit neuen Funktionen erweitert wird. Regiondo behält sich ebenfalls vor, die API (oder Teile davon oder den Zugang des Anbieters zur API bzw. den API-Key jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zu verändern oder einzustellen, insbesondere, wenn die Anzahl der Zugriffe zu hoch ist und der Server oder das Gesamtsystem zu sehr belastet werden. In diesem Fall wird Regiondo den Anbieter umgehend benachrichtigen. 

3. Channel Manager / Vertriebskanäle / Tools

In dem Buchungssystem ist dem Anbieter die Möglichkeit eröffnet, über den sogenannten Channel Manager seine Leistungen über Vertriebskanäle von Dritten (z.B. Jochen Schweizer GmbH u.a.) („Dritte“) zu vertreiben. In diesem Fall erbringen diese Dritten ihre Leistungen direkt gegenüber dem Anbieter.  Regiondo stellt nur den Kontakt zu diesen Dritten her. Der Anbieter ist für den Vertragsschluss mit den Dritten selbst verantwortlich. Bei den Dritten handelt es sich nicht um Subunternehmer von Regiondo.Gegebenenfalls hat der Anbieter auch die Möglichkeit, Tools (wie Google Analytics, etc.) anzubinden. Auch in diesen Fällen erfolgt der Vertragsschluss nur zwischen dem Anbieter und dem Anbieter des jeweiligen Tools. Regiondo stellt lediglich den Kontakt her und hat im Übrigen keine Leistungspflicht. Für den Vertragsschluss und deren Durchführung sind ausschließlich der Anbieter und der Anbieter des Tools verantwortlich. Für die Einräumung der Möglichkeit Vertriebskanäle oder Tools Dritter einzubinden, fällt gegebenenfalls für den Anbieter eine Channel Manager Gebühr an, deren Höhe im Channel Manager angezeigt wird. 

4. Nutzungsrechte des Anbieters

4.1 Nutzungsrechte an dem Buchungssystem und der API.

4.1.1

Regiondo räumt dem Anbieter für die Laufzeit des Vertrages das weltweite, entgeltliche, einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, das vereinbarte Buchungssystem sowie gegebenfalls die API vertragsgemäß während der Vertragslaufzeit zu nutzen und insbesondere seinen Endkunden zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Für vertragsgemäße Downloads und Dateiexporte in Zusammenhang mit der Nutzung des Buchungssystems gilt dieses Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt. Der Anbieter darf die Leistungen nur im Rahmen der vereinbarten Kapazität nutzen.

4.1.2

Es ist dem Anbieter – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – insbesondere nicht gestattet, die Funktionalitäten ganz oder teilweise zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, an andere als die Nutzer seines Regiondo-Accounts weiter zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder zu übersetzen, zurück zu entwickeln oder andere Umarbeitungen daran vorzunehmen. Eine weitergehende Nutzung des Buchungssystems und der zur Verfügung gestellten Inhalte ist, soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB oder anderweitig vereinbart oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgeschrieben, nicht gestattet.

4.1.3

Soweit Regiondo es dem Anbieter ermöglicht, auf in das Buchungssystem hochgeladenen oder dort erzeugte Inhalte oder Informationen oder auf Daten von Regiondo zuzugreifen, bleibt Regiondo berechtigt, jederzeit Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

4.1.4

Vorbehaltlich der nach diesen AGB eingeräumten Rechte behält sich Regiondo alle Rechte und Rechtsansprüche an dem Buchungssystem, der API sowie dem damit verbundenen geistigen Eigentum und Know-how vor. Der Anbieter erkennt an, dass er keine weiteren Rechte als die ausdrücklich nach diesen AGB gewährten Rechte besitzt oder erwirbt.

4.2 Nutzungsrechte an der App

4.2.1

Soweit Regiondo dem Anbieter zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen eine App überlässt, erhält der Anbieter von Regiondo für die Vertragsdauer das weltweite, einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der App (Lizenz). Die Beschränkungen in Ziff. 4.1.2 dieser AGB gelten entsprechend, mit der Ausnahme von Nutzungshandlungen, die erforderlich sind, um die App lokal auf Hardware des Anbieters oder dessen Angestellten zu betreiben (insbesondere Vervielfältigungen und Sicherungskopien für diese Zwecke). Räumt Regiondo dem Anbieter Mehrfachlizenzen der App ein, so gelten diese Bedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen.

4.2.2

Der Anbieter verpflichtet sich, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen in diesen AGB durch jeden Nutzer der überlassenen App sicherzustellen.

4.2.3

Der Anbieter darf zur Datensicherung nach den Regeln der Technik die notwendigen Sicherungskopien der App erstellen. Der Anbieter darf etwaige Urheberrechtsvermerke von Regiondo nicht verändern oder entfernen. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die App in anderer Weise als in den Vertragsdokumenten und in sonstigen zur Verfügung gestellten Dokumenten beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist oder von Regiondo durch vorherige schriftliche Zustimmung ausdrücklich gestattet wurde. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die App zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.2.4.

Nach Ablauf eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechts für die App oder nach wirksamer Beendigung des Vertrages hat der Anbieter alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen oder anderen Medien zu löschen.

4.3 Einräumung von Nutzungsrechten durch die Vertriebspartner bzw. DMO 

Soweit in der Nutzungsvereinbarung für Vertriebspartner bzw. in der Nutzungsvereinbarung für DMOs vereinbart, ist der Vertriebspartner / DMO berechtigt, maximal der vereinbarten Zahl an Anbietern die Nutzungsmöglichkeit der Services zu gestatten. In diesem Fall ist derdie Vertriebspartner bzw. DMO gegebenenfalls berechtigt, die Nutzungsrechte nach dieser Ziffer unterzulizenzieren, die erforderlich sind, damit der Anbieter die Services nutzen kann. Eine weitere Unterlizenzierung durch diese Anbieter ist nicht gestattet.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Anbieters

5.1

Der Anbieter wird die notwendige Hard- und Softwareumgebung für die Nutzung der Services schaffen.

5.2

Der Anbieter wird die Services nur im vertraglichen Umfang zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck (Verkauf / Buchung seiner Veranstaltungen) und in üblicher Art und Weise nutzen.

5.3

Nur dem Anbieter ist die Nutzung der Services gestattet. Er kann aber einer begrenzten Anzahl von Nutzern, die er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeiten einsetzt, („Nutzer“) gestatten, auf die Funktionalitäten der Services zuzugreifen. Der Anbieter ist für sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seiner Benutzerkennung bzw. seinem Admin-Zugang und in seinem Regiondo-Account getätigt werden. Der Anbieter ist verpflichtet und verpflichtet jeden Nutzer mit einer Nutzungs- und Zugangsberechtigung darauf, die Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren, insbesondere keinen Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht ausdrücklich zulässig ist. Der Anbieter wählt sichere Passwörter aus und bewahrt diese sicher auf. Der Anbieter wird sein Passwort in regelmäßigen Abständen aus Gründen der Sicherheit ändern. Sobald der Anbieter Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Anbieter zum Zwecke der Schadensminderung verpflichtet, Regiondo umgehend hiervon zu informieren und das Passwort zu wechseln. Der Anbieter ist verpflichtet, nur solchen Mitarbeitern Kenntnis über die Zugangsdaten zu geben, die zur Erfüllung ihrer Pflichten darauf angewiesen sind.

5.4

Der Anbieter erkennt an, dass er gegenüber Regiondo ein Verschulden der Nutzer in gleichem Umfang zu vertreten hat, wie eigenes Verschulden.

5.5

Der Anbieter ist für jede Nichterreichbarkeit oder mangelnde Nutzbarkeit, sowie für jede sonstige Störung der Services, die auf Umstände in seinem Einflussbereich zurück zu führen sind, allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere eine Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware oder anderer Technik, die der Anbieter für die Nutzung der Services einsetzt, sowie für Störungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des vom Anbieter verwendeten Internetzugangs. Darüber hinaus ist der Anbieter für Leistungen Dritter verantwortlich, derer sich der Anbieter zur Nutzung der Services bedient, insbesondere was Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege oder Telekommunikationsdienste angeht, sowie durch solche Leistungen Dritter verursachte Störungen.

5.6

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Nutzer, die einen Zugang zu den Services erhalten haben und nutzen, die erforderlichen Nutzungsbedingungen akzeptieren und datenschutzrechtlich informiert werden.

5.7

Der Anbieter wird dafür sorgen, dass die Services nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere keine Informationen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, die nicht von der Nutzungsvereinbarung für Anbieter umfasst sind oder deren Erhebung ohne Einwilligung rechtswidrig ist.

5.8

Der Anbieter verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Anbieter und / oder die Nutzer die Services nur nutzen, wenn sie Regiondo für die Laufzeit dieses Vertrages das einfache, unentgeltliche und unterlizensierbare Nutzungsrecht an den vom Anbieter bzw. Nutzer erstellten und/oder bearbeiteten Inhalten einräumt, das für die Erbringung der Services von Regiondo gegenüber dem Anbieter erforderlich ist. Dies beinhaltet u.a. das Recht, solche Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, und deren Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren sowie spezielle Schriftarten für mobile Geräte zu benutzen.

5.9

Sofern der Anbieter das Buchungssystem über Vertriebspartner, wie zB. eine DMO nutzt, ist er verpflichtet, auch dieser für die Laufzeit dieses Vertrages das einfache und unentgeltliche Nutzungsrecht an den vom Anbieter erstellten und/oder bearbeiteten Inhalten einzuräumen, das für die Nutzung des Buchungssystems erforderlich ist.

5.10

Der Anbieter ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm in dem Buchungssystem zum Kauf / Buchung angebotenen Leistungen verantwortlich. Der Anbieter ist für die inhaltliche Gestaltung, Überprüfung, Abänderung und Aktualisierung der Services sowie der von ihm oder den Nutzern eingestellten Daten und Informationen ausschließlich selbst verantwortlich. Der Anbieter verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, öffentliches Ärgernis erregen oder gegen die guten Sitten verstoßen, der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche zu gefährden oder das Ansehen von Regiondo zu schädigen. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angebotene Veranstaltung mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Der Anbieter ist insoweit auch allein verantwortlich für die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen auch bei der Verwendung der von ihm veröffentlichten Informationen, Bilder und Texte. Er garantiert insbesondere, dass er die alleinigen Rechte an dem übermittelten Text- und Bildmaterial innehat und nicht gegen Schutz-, Marken- und/oder Urheberrechte Dritter verstößt.

5.11

Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass er, seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie seine Datenschutzerklärung in das Buchungssystem einstellt, bevor Endkunden bei ihm Buchungen durchführen.

5.12

Der Anbieter ist gegenüber dem Endkunden und den Nutzern sowie gegebenenfalls den Vertriebspartnern, wie z.b. der DMO, für die Einhaltung aller rechtlichen und insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, und wird die erforderlichen Einwilligungen einholen als auch die gegebenenfalls notwendigen vertraglichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen schließen, soweit er im Rahmen der Nutzung des Buchungssystems oder der App personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein Erlaubnistatbestand eingreift. Die gleiche Verpflichtung trifft die Vertriebspartner oder DMO gegenüber den Anbietern, die an ihren Vertriebskanal angeschlossen sind.

5.13

Der Anbieter wird Regiondo von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Services durch den Anbieter oder Nutzer und / oder auf einem Verstoß gegen die Ziffer 5.12 beruhen, mit dessen Billigung oder durch Dritte erfolgen, die die Zugangsdaten unter Verstoßes der Regelungen dieses Vertrags erlangt haben oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Services und der Einstellung von Daten und Inhalten / Informationen verbunden sind. Erkennt der Anbieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Regiondo. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Regiondo von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

5.14

Der Anbieter ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten und Informationen richtig und vollständig mitzuteilen und Regiondo unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dies betrifft insbesondere Namen, Rechtsform, Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, postalische Anschrift und Emailadresse.

5.15

Der Anbieter ist verpflichtet, in regelmäßigen kurzen Abständen Sicherungskopien von in den Services verarbeiteten Daten zu erstellen, um so sicherzustellen, dass die Daten bei Verlust mit einem möglichst geringen Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Anbieter ist für Sicherungskopien der Daten und Informationen, die er mit den Services verarbeitet, ausschließlich selbst verantwortlich.

5.16

Der Anbieter ist verpflichtet, Regiondo unverzüglich erkennbare Störungen bei der Nutzung des Buchungssystems anzuzeigen.

5.17

Der Anbieter ist für jeglichen Kundenservice / Support gegenüber dem Endkunden selbst verantwortlich.

5.18

Der Anbieter räumt Regiondo das Recht ein, Name, Marke und Logo des Anbieters in der Kommunikation und Akquise neuer Anbieter auch über die Vertragslaufzeit hinaus zu nutzen.

5.19

Sofern der Anbieter Regiondo beauftragt hat, die Zahlungen der Endkunden (über externe Zahlungsdienstleister) abwickeln zu lassen, gilt folgendes:

  1. Regiondo eröffnet dem Anbieter die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit einem externen Zahlungsdienstleister zu schließen. Regiondo ist dabei niemals Vertragspartner des Endkunden. Der Zahlungsprozess erfolgt von der Kredit-/Debitkarte des Endkunden oder dem Bankkonto des Endkunden über den externen Zahlungsdienstleister zum vom Anbieter angegebenen Konto. Für die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Endkunden durch externe Zahlungsdienstleister werden regelmäßig verschiedene Zahlungsmethoden angeboten, wobei der Anbieter diese selbst auswählen kann. Nicht alle Zahlungsarten stehen dabei immer zur Verfügung und sind abhängig von Faktoren wie: Produkt, Land, Buchungsart, Vorbuchungsfrist, Risikoüberprüfung des Anbieters etc. Die verfügbaren Zahlungsmethoden sind auf https://support.regiondo.com/hc/de-de/articles/10239100027421-Welche-Zahlungsoptionen-f%C3%BCr-Ihre-Kunden-gibt-es-.
  2. Damit die Endkundenzahlung durch externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden kann, ist der Anbieter verpflichtet, die jeweilige Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister abzuschließen und dessen Bedingungen zu akzeptieren. Die Vereinbarung kann in dem Dashboard von Regiondo abgeschlossen werden. Sollte der Anbieter die geforderten Konditionen nicht einhalten, die Bedingungen nicht akzeptieren und/oder insbesondere seinen Sitz nicht in dem von dem externen Zahlungsdienstleister geforderten Staat / Region haben, hat Regiondo ein außerordentliches Kündigungsrecht für diese Nutzungsvereinbarung für Anbieter.
  3. Der Anbieter ist im Übrigen verpflichtet, seine Endkunden darauf hinzuweisen, dass die Zahlung des Endkunden über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt wird. Der Anbieter muss den Endkunden verpflichten, die Angaben zum gewählten Dienst genau in Bezug auf gesonderte Bestimmungen zu prüfen, bevor er die Buchung durchführt und diese bestätigt wird.Regiondo ist nicht verantwortlich für die Zahlungsdienstleister und haftet nicht für eine (berechtigte, (vermeintlich) unberechtigte oder falsche) Gebühr, Belastung, Abwicklung oder Rückvergütung des Zahlungsdienstleisters. Ungültige oder unberechtigte Abbuchung oder Belastungen durch den Zahlungsdienstleister sind von diesem direkt zurückzufordern.

6. Vertragswidrige Nutzung der Services

6.1

Regiondo ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Anbieters gegen vertragliche Pflichten, insbesondere aus der Ziffer 5, den Zugang zu den Services zu sperren, bis der Verstoß dauerhaft eingestellt ist bzw. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Regiondo abgegeben wurde. Der Anbieter bleibt in diesem Fall jedoch weiterhin verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.  

6.2

Die Regelungen zur Kündigung des Vertrages bleiben unberührt.

7. Service Level Agreements (jeweils „SLA“)

7.1 SLA Buchungssystem

7.1.1

Regiondo bemüht sich, das Buchungssystem mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie im Einklang mit branchenüblichem Standard zu erbringen. Regiondo bemüht sich des Weiteren um eine laufende Zugriffsmöglichkeit, gewährleistet jedoch nicht, dass das Buchungssystem ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht. Eventuelle Fehler werden durch Regiondo nach Bekanntwerden unverzüglich behoben. Regiondo wird es unternehmen, dem Anbieter das Buchungssystem sowie die Funktionen des Buchungssystems mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Kalendermonat („Ziel-Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit bereitzustellen.

7.1.2

Die Betriebszeit ist Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr MEZ.Nicht zur Betriebszeit gehören von Regiondo per E-Mail oder Dashboardankündigung im Login-Bereich oder anderweitig angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. Installation von Updates oder Upgrades) von bis zu 24 Stunden je Kalendermonat. Regiondo wird den Anbieter über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig benachrichtigen.

7.1.3

Die Leistungen gelten als verfügbar, wenn alle wesentlichen Funktionen ohne erhebliche dauerhaft verlängerte Antwortzeiten bereitstehen.

7.1.4

Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit („Erreichte Verfügbarkeit“) bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) oder vom Anbieter verursachte Ausfälle unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Zugangs-Sperrungen von Regiondo, die Regiondo aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern Regiondo angemessene Vorkehrung zur Sicherheit der Services getroffen hatte.

7.1.5

Unterschreitet die Erreichte Verfügbarkeit die Ziel-Verfügbarkeit in einem Kalendermonat, so hat der Anbieter einen Anspruch auf Service Credits in Höhe eines bestimmten Anteils an der für den Kalendermonat gezahlten Gebühren nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle:

Erreichte Verfügbarkeit >= 98% der Ziel-Verfügbarkeit: keine Service Credits

Erreichte Verfügbarkeit >= 97% und <98% der Ziel-Verfügbarkeit: 10 % Service Credits

Erreichte Verfügbarkeit >= 95% und <97% der Ziel-Verfügbarkeit: 15 % Service Credits

Erreichte Verfügbarkeit >= 90% und <95% der Ziel-Verfügbarkeit: 20 % Service Credits

Erreichte Verfügbarkeit <90% der Ziel-Verfügbarkeit: 30 % Service Credits

Service-Credits sind vom Anbieter geltend zu machen und werden dem Anbieter vom nächsten Rechnungsbetrag abgezogen. Eine Auszahlung von Service-Credits ist ausgeschlossen. Service Credits müssen innerhalb von sechs Wochen ab Ende des betreffenden Kalendermonats geltend gemacht werden.

7.1.6

Unterschreitet die erreichte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat 50% oder in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten jeweils 75 %, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Kündigungsvoraussetzungen erfolgen.

7.1.7

Weitere Mängelrechte bestehen nicht. Die Regelungen aus Ziffer 8 bleiben unberührt.

7.2 SLA bezüglich der Service Level: Nicht erreichte Buchungszahlen, Verfügbarkeit bestimmter Funktionen, Veröffentlichung von Angeboten

Für die Erreichung bestimmter anderer Service Level gilt das SLA, das unter https://support.regiondo.com/hc/en-gb/articles/10239186568477-Security-Safety-Guide#service-level-agreement-sla abrufbar ist.

7.3 SLA Supportleistungen

Für Supportleistungen gilt das SLA, das unter https://support.regiondo.com/hc/en-gb/articles/10239099616925-Regiondo-Support-Service-Level-Agreement abrufbar ist.

8. Mängel des Buchungssystems

8.1.

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

8.2

Das Kündigungsrecht des Anbieters wegen Nichtgewährung nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Bereitstellung der Services als dauerhaft fehlgeschlagen anzusehen ist.

8.3

Das Recht des Anbieters zur Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen, außer bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Regiondo und im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person.

8.4.

Von Ziffer 7.1 und Ziffer 8 ausgenommen, sind etwaige Schadensersatzansprüche des Anbieters. Die Haftung auf Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 11 des Vertrages.

9. Vergütung für die Leistungen von Regiondo

9.1

Der Anbieter ist verpflichtet, die mit Regiondo in der Nutzungsvereinbarung für Anbieter vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die vereinbarte Vergütung besteht aus einer monatlichen Grundgebühr je nach gewähltem Paket sowie einer einmaligen Einrichtungsgebühr. Hinzu kommen Gebühren, die in der Höhe abhängig sind von dem Bruttobetrag der durch den Anbieter verkauften Tickets, wie die Ticketgebühr (Gebühr für die Abwicklung pro Ticket), die Zahlungsabwicklungsgebühr (bei Onlinezahlungen über externe Zahlungsdienstleister), der Systemgebühr (Gebühr für Belastung des Systems pro Ticket und anfallende Kosten). Gegebenenfalls fällt eine Channel Manager Gebühr an, s. Ziffer 3. Eventuell anfallende Gebühren bei Überweisungen gehen zu Lasten des Anbieters.

9.2.

Regiondo ist berechtigt, die mit dem Anbieter vereinbarte Gebühren bis zu 1 Prozentpunkt im Monat anzupassen, sofern ein hoher Anteil von ausländischen Zahlungsarten (z.b. ausländische Kreditkarten) gegeben ist. In diesem Fall wird Regiondo den Kunden darüber rechtzeitig informieren. Sollte die Preisanpassung höher ausfallen, erhält der Anbieter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats.

9.3

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt monatlich innerhalb der ersten sieben (7) Werktage des Folgemonats. Die Abrechnung basiert – bis auf die Grund- und Einrichtungsgebühr – auf den Verkäufen, die der Anbieter über das Buchungssystem durchgeführt hat. Die Zahlung ist sofort fällig. Wird ein Verkauf storniert, erfolgt eine Rücklastschrift oder beruht ein Verkauf auf missbräuchlichem Vorgehen („Fraud“), dann wird das bei der Abrechnung im nächsten Monat berücksichtigt oder in Rechnung gestellt.

9.4

Regiondo erstellt alle Rechnungen nur in digitalem Format. Die Rechnungen werden dem Anbieter jeweils per Email zugestellt, hiermit erklärt sich der Anbieter einverstanden.

9.5.

Der Anbieter gerät in Verzug, wenn er die Rechnung von Regiondo nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang begleicht, es sei denn, der Anbieter hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Im Falle des Verzuges hat der Anbieter die gesetzlichen Verzugszinsen i.H.v. neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben Regiondo vorbehalten. Während eines Zahlungsverzugs des Anbieters von mehr als zwei aufeinander folgenden Monatsvergütungen ist Regiondo berechtigt, den Zugang zu den Services während des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Anbieter bleibt im Falle einer solchen Sperrung verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen. Die Regelungen über die Kündigung bleiben unberührt.

9.6

Einwendungen und Beanstandungen gegen eine Rechnung müssen bis spätestens 6 Wochen nach Rechnungszugang bei Regiondo eingegangen sein, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

10. Zahlungsabwicklung der Endkundeneinnahmen

10.1

Sofern vom Anbieter direkt oder über einen Vertriebspartner beauftragt, ermöglicht Regiondo dem Anbieter über das Buchungssystem die technische Anbindung an externe Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von elektronischen Zahlungen der Endkunden aufgrund von Buchungen, die Endkunden an den Anbieter über das Buchungssystem tätigen („Endkundenzahlungen„). Hierzu hat der Anbieter mit einem externen Zahlungsdienstleister einen gesonderten Zahlungsdienstevertrag abzuschließen.

10.2

Regiondo ist an der Ausführung der Zahlungsdienste über die technische Anbindung des Anbieters an den Zahlungsdienstleister hinaus nicht beteiligt. Regiondo selbst nimmt keine Endkundenzahlungen entgegen und hat keinen Zugriff auf diese. Regiondo tritt weder gegenüber dem Anbieter noch gegenüber dem Zahlungsdienstleister als Vertreter der jeweils anderen Partei auf. Regiondo hat und nimmt keinen Einfluss auf die Ausführung der Zahlungsdienste durch den Zahlungsdienstleisters. Die Verantwortung für die Durchführung der Zahlungsdienste verbleibt beim Anbieter und dem eingesetzten externen Zahlungsdienstleister.

10.3

Die Überweisung der Endkundeneinnahmen erfolgt vorbehaltlich einer Rücklastschrift, Stornierung oder sonstiger Rückbuchung. Gegebenenfalls wird eine Rücklastschrift/Rückbuchung erst im Folgemonat berücksichtigt, oder in Rechnung gestellt. Sofern der Anbieter zu vertreten hat, dass eine Rücklastschrift oder anderweitige Rückbuchung erfolgt, trägt er etwaige Gebühren von Banken oder Kreditkartenunternehmen, die in diesem Zusammenhang anfallen. Dies gilt auch für etwaige Kosten, die aufgrund eines Betruges anfallen.

10.4

Unter Umständen können einige Zahlungsdienstleister das Ausfallrisiko eines Endkunden durch ein sogenanntes Risk-Scoring einschätzen und die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen gegenüber bestimmten Endkunden ablehnen. Regiondo hat darauf keinen Einfluss und haftet nicht für eine erfolgreiche Zahlungsabwicklung.

10.5

Der Anbieter erhält über das Buchungssystem in der Regel monatlich eine Abrechnung, eine Einzelpostenübersicht und eine CSV-Datei mit den einzelnen Buchungen, die von Regiondo auf den vom Zahlungsdienstleister bereitgestellten Daten aufbereitet wird. 

11. Haftung

11.1

Regiondo haftet dem Anbieter gegenüber unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die (i) von Regiondo oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden;  (ii) aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz; (iv) aus der Übernahme von Garantien.

11.2

Im Übrigen haftet Regiondo nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung sowohl der Art als auch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf.

11.3

Die maximale Höhe des für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden beträgt nach Vereinbarung der Parteien für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden 100% der vom Anbieter an Regiondo in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich nach diesem Vertrag gezahlten Gebühren.

11.4

Jede weitere Haftung auf Schadensersatz, insbesondere die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

11.5

Regiondo ist von der Verpflichtung zur Leistung der Services befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

12. Datenschutz und Datensicherheit

12.1

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung des Vertrages im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, zum Beispiel im Rahmen der Verwaltung dieses Vertrages oder der Accounts. Der Anbieter ist verpflichtet, den Nutzern alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Regiondo weist den Anbieter darauf hin, dass dieser, wenn und soweit er die Services für eigene Zwecke nutzt, Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – „DSGVO“) ist.

12.2

Regiondo wird im Rahmen der Erbringung der Services Zugriff auf personenbezogene Daten des Anbieters bzw. der Endkunden haben, z.B. in Zusammenhang mit der Verarbeitung von Buchungen und Zahlungen. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich als Auftragsverarbeitung und nur auf Weisung des Anbieters. In diesen Fällen vereinbaren die Parteien, alle nach der DSGVO vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Vereinbarung über Verarbeitung von Daten im Auftrag, die als Muster diesen AGB als Anlage 2 beiliegt, zu schließen.

12.3

Regiondo gewährleistet, dass Daten des Anbieters ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstatt der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sofern Daten des Anbieters in einen Drittstaat übermittelt und gespeichert werden gewährleistet Regiondo, dass Datenübermittlungen dieser Art die geltenden Datenschutzgesetze erfüllen.  Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie den geltenden Datenschutzbestimmungen https://pro.regiondo.com/de/datenschutz/ entnehmen.

13. Vertragslaufzeit; Kündigung

13.1

Der Vertrag hat – sofern nicht anders vereinbart – die in der Nutzungsvereinbarung für Anbieter bzw. für Vertriebspartner oder DMO vereinbarte feste Mindestlaufzeit von 12 (zwölf) Monaten (die „Mindestlaufzeit“). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, verlängert sich die Nutzungsvereinbarung für Anbieter bzw. für Vertriebspartner / DMO regelmäßig automatisch um weitere 12 Monate („verlängerte Vertragslaufzeit“), sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird.

13.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter

  • für 2 (zwei) aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Verzug ist und den überfälligen Betrag nicht innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach einer schriftlichen Mahnung zahlt
  • der Anbieter wesentliche Vertragspflichten, insbesondere Ziffer 5, verletzt und der Pflichtverletzung trotz Aufforderung durch Regiondo in angemessener Frist nicht abhilft.

13.3

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.4

Soweit Regiondo Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese Dienste jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. 

14. Vertraulichkeit / Zurückbehaltung

14.1

Regiondo und der Anbieter verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Weise zu verwerten.

14.2

Die Parteien werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

14.3.

Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Vertragspartei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offengelegt werden, es sei denn

  1. dies ist auf Grund von zwingenden anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnung erforderlich und die empfangende Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert und ihr in ausreichendem Umfang die Möglichkeit eingeräumt, außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen gegen die Herausgabe zu ergreifen oder
  2. Mitarbeiter und Subunternehmer müssen sie zur Durchführung der Vereinbarung kennen und wurden vor Übergabe schriftlich unmittelbar zur Geheimhaltung nach den Regeln dieses Abschnittes verpflichtet.
  3. die vertraulichen Informationen werden den Beratern der empfangenden Vertragspartei im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung der Vertragsdokumente oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangende Vertragspartei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet oder
  4. die Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß der anderen Partei beruht, oder die die empfangende Partei von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren.

15. Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses

15.1.     Der Anbieter ist verpflichtet, unverzüglich nach Vertragsbeendigung die Nutzung der Services zu beenden und alle überlassenen Informationen und Software (insbesondere die App) an Regiondo zurückgeben. 

15.2.     Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter keinen weiteren Zugriff auf die Services und die dort enthaltenen Informationen.

15.3.     Regiondo stellt dem Anbieter auf dessen schriftliche Anforderung und gegen Zahlung der entsprechenden Vergütung entsprechend der dann geltenden Preisliste die vorhandenen Daten des Anbieters aus Services in einem gängigen Dateiformat auf einem mobilen Datenträger oder zum Download zur Verfügung. Nicht erfasst hiervon sind Daten, die nicht allein und ausschließlich dem Anbieter zustehen.

16. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Anbieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

17. Änderung der AGB

Regiondo ist berechtigt, diese AGB in einem Umfang, der dem Anbieter zumutbar ist, einseitig zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über die beabsichtigten Änderungen wird Regiondo den Anbietern schriftlich, per E-Mail oder über ein dem Anbieter kommuniziertes Portal rechtzeitig informieren. Soweit der Anbieter nicht binnen sechs Wochen nach Zugang schriftlich oder per E-mail Widerspruch erhebt, sind diese Änderungen – sofern sie keine wesentlichen Vertragspflichten berühren – vereinbart und damit Vertragsinhalt. Über das Widerspruchsrecht sowie über die Rechtsfolgen des Fristablaufs wird Regiondo in der Benachrichtigung hinweisen.

18. Schlussbestimmungen

18.1

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und/oder seiner Anlagen – vorbehaltlich Ziffer 17 – bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Die Schriftform ist auch durch elektronische Übermittlung per E-Mail oder im Buchungssystem gewahrt.

18.2

Sollten einzelne Klauseln der Nutzungsvereinbarung für Anbieter ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in diesen AGB vorhanden sein sollten.

18.3

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Normen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.4

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist München.

19. Vertragsbestandteile und Definitionen

19.1

Bestandteile des SaaS-Vertrages sind:

  • Nutzungsvereinbarung für Anbieter bzw. Nutzungsvereinbarung für Vertriebspartner bzw. Nutzungsvereinbarung für DMO (auch durch Registrierung)
  • diese AGB mit ihren Anlagen 1 (Leistungsbeschreibung) und 2 (Auftragsverarbeitungsvereinbarung)

19.2

Bei Widersprüchen zwischen Regelungen in den Vertragsbestandteilen gelten die Bestandteile in der vorstehenden Reihenfolge.  

Stand Juni 2021